Grund & Behandlungspflege
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Intensivpflege
Zu Hause in den Besten Händen! Wir wissen genau, was wichtig ist, damit unsere Patienten den Alltag zu Hause meistern können.
Heimbeatmung
Wir beraten Sie vollumfänglich und fachkompetent in allen Belangen rund um die bestmögliche ambulante Versorgung.
Grundpflege
Bei der Grundpflege handelt es sich um die grundlegenden, täglichen Pflegeaufgaben, die unabhängig von der intensivmedizinischen Pflege notwendig sind.
- An- und Auskleiden
- Unterstützung der Nahrungsaufnahme
- Verabreichung von Sondennahrung
- und vieles mehr.
Behandlungspflege
Leistungen der Behandlungspflege benötigen immer eine ärztliche Verordnung. Leistungen können unter an anderem sein:
- das Verabreichen Medikamenten und Injektionen
- Blutzuckerkontrolle, Kontrolle der Blutgerinnungswerte
- das Anlegen von Verbänden
- und vieles mehr
Grundpflege
Der Begriff der „Grundpflege“ wurde 1967 durch den Krankenhausökonom „Siegfried Eichhorn“ gemeinsam mit dem Begriff der „Behandlungspflege“ eingeführt. Definiert wird mit damit ein Tätigkeitsumfang, der unabhängig des Krankheitsbildes ist und somit bei allen Menschen, die auf eine Pflege angewiesen sind, gleich anzusehen. Die Grundpflege stand als Begriffsdefinition im Laufe der Jahre immer wieder in Kritik, und wurde schließlich 2004 als gängige Bezeichnung aus Lehrbüchern verbannt. Gleichzeitig fand diese Bezeichnung Einzug in das Sozialgesetzbuch, wurde allerdings auch von der Pflegewissenschaftlerin „Monika Krohwinkel“ als überholt angesehen. Mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 wurde der Begriff „Grundpflege“ auch im Sozialgesetzbuch durch genaue definierte Umschreibungen ersetzt. Nichtsdestotrotz ist sie auch heute noch gängig und wird in der Kommunikation mit Pflegediensten verwendet.
Was beinhaltet die Grundpflege?
Die Grundpflege wird in zwei Kategorien unterschieden. Was bei der kleinen und der großen Grundpflege für Tätigkeitsfelder enthalten sind, ist abhängig von dem jeweiligen Bundesland. Grundlegend unterscheiden sich die beiden Definitionen im Leistungsaufwand.
Inhalte der kleinen Grundpflege:
- Waschen einzelner Körperpartien
- An- und Ausziehen, wie das Bereitlegen der Kleidung
- Mund- und Zahnpflege
- Hilfe beim Toilettengang oder den erforderlichen Maßnahmen wie Katheter- oder Stomaversorgung
Inhalte der großen Grundpflege:
- Waschen am Waschbecken oder Pflege in der Dusche
- An- und Ausziehen und das Bereitlegen der Kleidung
- Mund- und Zahnpflege
- Hilfe beim Stuhlgang oder der entsprechenden Versorgung bei Katheter- und Stomaversorgung
Die Grundpflege beinhaltet also die Tätigkeiten, die zur täglichen Routine des Menschen gehören und sorgen dafür, dass der Tag beginnen und enden kann.
Behandlungspflege
Der Begriff „Behandlungspflege“ wurde im gleichen Zuge wie die Grundpflege erstmals 1967 von „Siegfried Eichhorn“ eingeführt. Dabei handelt es sich nicht um die Tätigkeiten, die bei Grundpflege anfallen und zur täglichen Routine gehören. Die Behandlungspflege umfasst die Bereiche, die nicht abgedeckt werden und bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten, die ärztlich angewiesen werden müssen. Ebenso wie der Begriff der Grundpflege wurde die Behandlungspflege im Laufe der Zeit als Begrifflichkeit immer wieder angezweifelt. So auch von der Pflegewissenschaftlerin „Monika Krohwinkel“, die diesen Begriff als Tätigkeitsbeschreibung als überholt angesehen hat. Die Behandlungspflege wird seit 2007 zumindest finanziell von der Grundpflege separiert. Gerade bei der Abrechnung ergibt sich hierbei ein signifikanter Unterschied, da die Behandlungspflege nicht über die Pflegekasse abgerechnet wird. Pflegedienste, die die Leistungen übernehmen, müssen sich für die Abwicklung und Zahlungen der Behandlungspflege an die zuständige Krankenkasse wenden. Die Leistungen dieser intensiven Pflegeform sind oft nicht beim Pflegegeld einberechnet und müssen dementsprechend separat mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Die Inhalte der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege und muss demnach von einem Arzt verschrieben werden. Sie deckt die Tätigkeiten ab, die in der Grundpflege nicht enthalten sind und dürfen ausschließlich von examinierten Fachkräften durchgeführt werden.
Inhalte der Behandlungspflege:
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Inhalation
- Portversorgung
- Kompressionsverbände anlegen
- Injektionen verabreichen
- Absaugen der oberen Luftwege
- Versorgung durch Ernährungssonden bei enteraler Ernährungsaufnahme
Handelt es sich also um einen Intensivpatienten der ambulanten Pflege, wird neben der Grundpflege auch die Behandlungspflege durchzuführen sein.
Wir hören zu und arbeiten mit unseren Patienten und Angehörigen zusammen.
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