Grund & Behandlungspflege
Die Grundpflege meint Handlungen und Leistungen, die zur Erhaltung und Alltagsgestaltung des Lebens dazuzählen.
- Körperpflege
- Unterstützung der Nahrungsaufnahme
- Prophylaxe-Maßnahmen
- uvm.
Intensivpflege
Intensivpflege im häuslichen Umfeld für mehr Teilhabe und ein würdevolles Leben
- intensivpflegerische Betreuung
- Professionelle Überleitung
- Hilfsmittelbeschaffung & Wohnraumberatung
- uvm.
Heimbeatmung
Dauerhafte stationäre Pflege oder betreutes Wohnen isoliert aktive Menschen oft schon nach kurzer Zeit und belastet die Familienbeziehungen.
- außerklinische Intensivpflege
- Tag und Nacht, 24/7, 365
- ambulante Heimbeatmung zuhause
- uvm.
Verhinderungspflege
In Krankheits-/ sowie Urlaubzeiten vertreten wir pflegenden Angehörige - auch kurzfristig oder sogar stundenweise.
- Stundenweise Verhinderungspflege
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
- Umfangreiche Beratung im Vorfeld
- uvm.
Benötigen Sie Hilfe für sich selbst oder für einen nahestehenden Menschen?
Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch per E-Mail senden. Wir beraten Sie in allen Belangen der Heimbeatmung und häuslichen Krankenpflege.
Eine Entscheidung, die den Unterschied macht.
Warum Curadea?
Weil wir seit 20 Jahren schwerstpflegebedürftige Menschen pflegen. Hochprofessionelle Pflege, dynamisches und talentiertes Team für Baden-Württemberg.
- 1
Kontakt
Zunächst kontaktieren Sie uns und erzählen uns von Ihnen oder Ihrem Angehörigen. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und unterstützen Sie.
- 2
Beratung
Wir bieten hochprofessionelle Pflege und beraten Sie im Rahmen der Überleitung und Vorbereitung
- 3
Tag der Entlassung
Tag der Entlassung, Betreuung 1:1 zuhause. Wir kümmern uns um die gesamte Organisation & Kommunikation mit den Behörden und Kassen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen, damit Sie verstehen, wie Pflege funktioniert.
1. Wer übernimmt die Kosten der Intensivpflege?
Regelmäßig übernehmen bei der Intensivpflege die Krankenkassen den größten Teil, indem sie die medizinisch notwendige Behandlungspflege erstatten.
Mit Pflegegrad besteht weiterhin Anspruch auf Grundpflege, Haushaltspflege und wie bei Wachkoma-Patienten auch Aktivierungspflege der Mobilität.
In der Regel gilt, dass die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, auch nach ärztlicher Verordnung, zwar vom gleichen Pflegedienst durchgeführt wird, hier aber die Pflegekasse verantwortlich ist.
So verordnet die Klinik oder der behandelnde Arzt – meist nach stationärem Aufenthalt – die häusliche Krankenpflege und übermittelt damit den Antrag auf außerklinische Intensivpflege an die Krankenkasse.
Die Verordnung gilt vorerst für 10 Tage und wird danach quartalsweise immer wieder neu verordnet.
Bestand noch keine Pflegebedürftigkeit, also ein Pflegegrad, sollte gleichzeitig bei der Pflegekasse ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden, damit die Kostenübernahme von Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Pflegekassen auch sichergestellt wird.